Krafträder bis 35kW/48PS Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Überblick
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: ab 17,5 Jahren
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Ausbildung: theoretisch und praktisch
Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
Theoretische Mindestausbildung: bei Ersterteilung – 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht, bei Erweiterung – 6 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Mindestausbildung: Alter + Sonderfahrstunden Beispiel Fahrschüler 28 J.: 28 (Jahre) +12 (Sonderfahrten) =40 Fahrstunden
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt, bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 keine Sonderfahrten.