Aktuelle Verordnung
Liebe Fahrschüler,
Unter Einhaltung der 2G-Regel oder 3G-Regel + Negativtest (nicht älter als 24h) ist unser Fahrschulbüro zu den gewohnten Zeiten für Anmeldungen, Vortests, Informationen oder zum Erwerb des Lehrmittels mit FFP2-Maske zugänglich.
Die Praktische Ausbildung sowie der theoretische Unterricht in der Fahrschule ist unter folgenden Gegebenheiten möglich:
Für Fahrschüler, die ihre Ausbildung vor dem 24.11 begonnen haben, gilt:
2G + FFP2-Maske oder 3G mit Testnachweis + FFP2 Maske notwendig. Das Vorzeigen eines Schülerausweises ist nicht ausreichend. Es muss eine Bescheinigung der Schule oder ein Test aus öffentlichen Testzentren nachgewiesen werden.
Fahrschüler, die nach dem 24.11 eine Theorethische Ausbildung beginnen möchten, können die Theoriestunden online wahrnehmen.
Für den Beginn der Praktische Ausbildung muss eine Impfnachweis vorgelegt werden. Diese auferlegte Verordnung ist vorerst bis zum 23.12 gültig.
Theoretischer Unterricht (online): Der Unterricht beginnt ab 19:00 Uhr auf der Plattform Zoom:
Das Passwort können Fahrschüler per Whatsapp erfragen.
Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Euer Fahrschulteam