Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mehr als 0,2kW/kg.
Überblick
Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
Papiere/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild, Gesundheitsbogen (erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule)
Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
Ausbildung: theoretisch und praktisch
Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff, 4 x klassenspezifischer Unterricht; bei Erweiterung: 6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung: Alter + Sonderfahrstunden Beispiel Fahrschüler 28 J.: 28 (Jahre) +12 (Sonderfahrten) =40 Fahrstunden Bei Erweiterung (Von A1 auf A2; von A2 auf A) sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt