Klasse B196
A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren
Klasse B196
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.
- Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
- B196 gilt nur in Deutschland
Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Überblick
- Voraussetzung: der Inhaber muss ununterbrochen seit mind. den letzten 5 Jahren eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzten und zwischen Fahrschulung und Eintragung darf max. ein Jahr liegen.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
- Ausbildung: theoretisch und praktisch
- Fahrerlaubnisprüfung: nicht erforderlich
- Theoretische Mindestausbildung: 4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie (entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht)
- Praktische Mindestausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis (entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
Fahrschule Schmitz
Aachener Straße 362
41069 Mönchengladbach
Inhaber Jens Schmitz
Tel: 01577 9520058