Klasse B und BE

Kraftfahrzeuge & Anhänger

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Überblick

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren
  • Anmeldung: B ab 17,5 Jahren und B17 ab 16,5 Jahren
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild, Gesundheitsbogen (erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule)
  • Einschluss der Klassen: L und AM
  • Ausbildung: theoretisch und praktisch
  • Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
  • Theoretische Mindestausbildung: bei Ersterteilung – 12 x Grundstoff, 2 x klassenspezifischer Unterricht; bei Erweiterung – 6 x Grundstoff, 2 x klassenspezifischer Stoff
  • Praktische Mindestausbildung: Alter + Sonderfahrstunden
    Beispiel Fahrschüler 28 J.: 28 (Jahre) +12 (Sonderfahrten) =40 Fahrstunden
  • Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt

Klasse BE

Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Diese dürfen beim Anhängerführerschein jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf das Gesamtgewicht von 7.000kg (3.500kg PKW + 3.500kg Anhänger) nicht übersteigen.

Mit Sicherheit zum Führerschein

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Fahrschule Schmitz

Aachener Straße 362
41069 Mönchengladbach
Inhaber Jens Schmitz

Tel: 01577 9520058

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